Einreisebedingungen
Für die Einreise nach Oman ist ein Visum erforderlich. Dieses ist für Deutsche Staatsangehörige und Staatsbürger anderer Schengen-Länder seit Juli 2003 bei Einreise am Flughafen in Maskat und an den meisten Landübergängen zu den VAE erhältlich.
Preis: 5 R.O. (ca.10 EUR), bis zu 10 Tage Aufenthalt im Land möglich, nicht verlängerbar, Passbilder werden nicht benötigt.
Preis: 20 R.O. (ca. 40 EUR), 4 Wochen gültig, auf 8 Wochen verlängerbar gegen Zahlung weiterer 20 R.O. - Passbilder werden nicht benötigt.
Vorab kann man das Visum bei den omanischen Botschaften beantragen. Die Gebühren sind als Verrechnungsscheck beizulegen.
Adressen der omanischen Botschaften:
in Deutschland:
Clayallee 82, 14195 Berlin
Tel.: 030 - 81 00 510, Fax: 030 - 81 00 5197
in Österreich:
Währingerstr. 2-4, 1090 Wien
Tel.: 01-3108643 - 310 8643, Fax: 3107268
in der Schweiz:
3AChemin de Roibot, 1292 Chabésy/GE
Tel.: 022 - 7589660, Fax: 022-7589666
Wichtig: Der Reisepass muss noch mindestens 6 Monate über Reiseende hinaus gültig sein.
Transitvisa werden auf Antrag der befördernden Fluggesellschaft bei Ankunft am internationalen Flughafen Seeb (Maskat) erteilt. Sie berechtigen zu einem maximalen Aufenthalt von 72 Stunden.
Einreise nach Oman auf dem Landweg über die Vereinigten Arabischen Emirate (außer Dubai)
Auch für die Einreise auf dem Landweg aus den Vereinigten Arabischen Emiraten (außer Dubai) benötigen deutsche Staatsangehörige ein gültiges Visum. Dieses wird an der Grenze ausgestellt oder kann bei einer der Vertretungen Omans in Deutschland oder in den Vereinigten Arabischen Emiraten beantragt werden. Bei Ausreise aus Oman in die Vereinigten Arabischen Emirate (außer Dubai) ist zu beachten, dass ein für Oman erteiltes einmaliges Visum nicht zur Wiedereinreise nach Oman berechtigt, sondern ein neues Visum erforderlich wird. Im übrigen sind die Visabestimmungen der Vereinigten Arabischen Emirate zu beachten.
Einreise nach Oman auf dem Landweg über das Emirat Dubai
Bei Einreise aus dem Emirat Dubai benötigen deutsche Staatsangehörige kein gesondertes Visum für Oman, sofern ihr Reisepass ein Visum oder einen Einreisestempel des Emirats Dubai enthält. Eine zusätzliche Gebühr bei Einreise wird nicht erhoben. Die Dauer der Aufenthaltsberechtigung für Oman richtet sich nach der Dauer der Aufenthaltsberechtigung für das Emirat Dubai, d.h. für deutsche Besucher und Geschäftsreisende maximal 3 Wochen ohne Verlängerungsmöglichkeit.
Georg Popp und Juma Al-Maskari
Was diesen Reiseführer so besonders macht? Das Buch ist das Produkt langjähriger persönlicher Freundschaft des Autors mit Omanis und seiner anhaltenden Faszination von diesem Land.
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Unsere Studienreisen nach Oman werden geleitet von dem Orientalisten Heiner Walther. Seine hervorragenden Sprach- und Landeskenntnisse garantieren den Teilnehmern unvergessliche Eindrücke.
Artikel über die politische Entwicklung des Landes seit Februar 2011
von Georg Popp und Juma Al-Maskari
in ZENITH online 07.03.2012





