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Oman: Einreisebedingungen und Visum

Die Corona Situation hat sich reisetechnisch entspannt. Derzeit (Stand Anfang Nov 22) werden in Oman keine Corona bedingten Einreisebeschränkungen durchgeführt. Da es letzten Winter sehr spontan zu Änderungen bei den Einreisebestimmungen gekommen ist und in Oman selbst die Impfung weitgehend gesetzlich vorgeschrieben ist, empfehlen wir ausdrücklich allen Reisenden:

Vollen Impfschutz (per europäischer App/Dokument mit QR Code) und den Nachweis einer Auslandreisekrankenversicherung (in englischer Sprache), dass Sie sich wegen Covid im Ausland behandeln lassen dürfen. Dies sind die Bedingungen, mit denen man als erstes rechnen muss, sollte sich die Corona Lage verschlechtern.

aktuelle Corona Situation Bitte verfolgen Sie die aktuelle Entwicklung vor Ort in den regionalen Medien.

Bitte beachten Sie die Visabestimmungen und die aktuellen Hinweise des Auswärtigen Amtes:

https://www.auswaertiges-amt.de/de/ReiseUndSicherheit/omansicherheit/204160

Einreise allgemein (abgesehen der Corona bedingten Dokumente, hierfür siehe oben) :  

Einreise für Aufenthalte bis 14 Tage frei ohne Visum aus 109 Ländern (Deutschland und fast alle europäischen Länder gehören dazu) Eine nachträgliche Verlängerung ist nicht möglich.
Für Aufenthalte über 14 Tage bis 30 Tage ist ein Visum erforderlich. Dies ist elektronisch vorab bei der Oman Royal Police zu beantragen. Das 30 Tage Visum kostet OMR 20 (ca EUR 60) und ist zum gleichen Betrag verlängerbar um weitere 30 Tage.

Wichtig: Visa frühestens 4 Wochen vor Einreise beantragen, da es sonst verfällt. Der Reisepass muss noch mindestens 6 Monate über Reiseende hinaus gültig sein und sollte vorsichtshalber keinen israelischen Stempel haben.

Die Online Beantragung ist etwas knifflig und man braucht etwas Zeit, und gewisse Computerkenntnisse.

Gerne beantragen wir Ihre Visa für Sie - mit einer Bearbeitungszeit von wenigen Tagen (3 Werktage) und gegen eine Servicegebühr von EUR 50 zzgl 19 % MWSt pro Person - die gemeinsam mit der Visagebühr per Rechnung und per Vorkasse zu bezahlen sind.

Benötigte Dokumente für die Visabeantragung: gut lesbare Passkopie /Scan, Pass- oder seriöses Portraitfoto (muss nicht biometrisch sein), den Familienstand des Reisenden und jeweils den Namen der Mutter. Die Unterlagen können per Post oder per email  an uns geschickt werden.

Ihre Ansprechpartnerinnen für Visa: Maria Popp und Karin Nowack

ARABIA FELIX Synform GmbH
Treffauerstr. 18, 81373 München
✆ Tel.: 089 / 30 77 92 00
info@oman.de


Einreise nach Oman auf dem Landweg über die Vereinigten Arabischen Emirate

Grundsätzlich (ohne Coronarestriktionen) gilt Folgendes: Auch für die Einreise auf dem Landweg aus den Vereinigten Arabischen Emiraten benötigen deutsche Staatsangehörige bis 14 Tage kein Visum. Bei Aufenthalten in Oman über 14 Tage ist ein Visum erforderlich. Die Beantragung des eVisa ist online vor der Reise notwendig. Bei Ausreise aus Oman in die Vereinigten Arabischen Emirate ist zu beachten, dass ein für Oman erteiltes einmaliges Visum nicht zur Wiedereinreise nach Oman berechtigt, sondern ein neues Visum erforderlich wird. Im übrigen sind die Visabestimmungen der Vereinigten Arabischen Emirate zu beachten.

Bei Einreise in die Emirate am Flughafen in Dubai fallen für Toursitenvisa vorerst keine Gebühren an. Reist man aber aus den Emiraten auf dem Landweg z. B. nach Musandam (Oman) weiter, muss man eine Ausreisegebühr an die Emirate zahlen zusätzlich zum Einreisevisum nach Oman (sofern man länger als 14 Tage bleibt).
 

Zoll und Einfuhrbeschränkungen:

Verboten ist die Einfuhr von frischen Lebensmitteln, Alkohol, eZigaretten, Pflanzensamen, und pornographischer Artikel,freizügige Titelbilder "seriöser" Zeitschriften fallen auch darunter,  Falschgeld, Drogen und Waffen, Drohnen.

Die Einfuhr von Alkohol auf dem Land- und Seeweg ist verboten. Das sollten Gäste beachten, die z. B. mit einer organisierten Reise per Bus aus den Emiraten oder mit einem Kreuzfahrtschiff nach Oman kommen. Wer per Luftweg in Muscat ankommt, darf 2x 1 l Alkohol im Gepäck haben. eZigaretten dürfen weder eingeführt noch konsumiert werden.

Des weiteren sind Gegenstände des persönlichen Bedarfs (Foto- und Filmausrüstung, Mobiltelefon) erlaubt. Die Ein- und Ausfuhr von Devisen und omanischer Währung unterliegt ebenfalls keinen Beschränkungen.

Die Ausfuhr von Fossilien, Korallen, archäologischen Fundstücken und historischer Kulturgüter ist untersagt und wird mit hohen Geldstrafen belegt!

  • Maria PoppMaria Popp
  • Karin NowackKarin Nowack
  • Georg PoppGeorg Popp

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Ihre Ansprechpartnerinnen für Reisen bei Arabia Felix: 
Maria Popp und Karin Nowack
✆ Tel.: +49 (0)89 / 30 77 92 00 
info@oman.de